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Grundsteuerreform in Bayern

Wichtige Informationen zur Grundsteuererklärung in Bayern

„Wichtige Informationen zur Grundsteuerreform in Bayern

 

Die Grundsteuer wurde reformiert. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahler ungleich behandelt werden. Ab 2025 berechnet sich die Grundsteuer nach den neuen Berechnungsgrundlagen.

 

Die neuen Berechnungsgrundlagen werden von den Finanzämtern zum Stichtag 01. Januar 2022 ermittelt. Die Städte und Gemeinden berechnen die Grundsteuer auf dieser Grundlage anhand des jeweiligen eigenen Hebesatzes und bestimmen damit die Höhe der Steuerbelastung ab 01. Januar 2025.

 

Hierzu werden die Eigentümerinnen und Eigentümer aufgefordert eine Grundsteuererklärung abzugeben. Die Grundsteuererklärung ist zwischen dem 01. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 abzugeben.

 

Was müssen Sie tun?

Die Erklärung können Sie ab 01. Juli 2022 elektronisch über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt - unter https://www.elster.de abgeben. Sofern Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu 2 Wochen dauern kann.

 

Falls Sie nicht die Möglichkeiten zur elektronischen Übermittlung der Erklärung haben, besteht die Möglichkeit die Formulare auf Papier einzureichen.

·         Die bayerischen Formulare stehen in einer grauen Variante ausschließlich zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck bereit. Unter www.grundsteuer.bayern.de kann der Vordruck in pdf-Format am Computer ausgefüllt und ausgedruckt werden. Hier steht auch ein Grundlagen-Video bereit, in welchem erklärt wird, was zu tun ist, sowie Fragen und Antworten zum Ausfüllen Ihrer Grundsteuererklärung.
 

·         Alternativ stehen die bayerischen Formulare in der grünen Variante in den bayerischen Finanzämtern sowie in den Verwaltungen der Städte und Gemeinden zur Verfügung. Diese grünen Erklärungsvordrucke dürfen handschriftlich ausgefüllt werden.


Nach Möglichkeit sollen die Grundsteuererklärungen online über Elster oder in der grauen Variante zum Ausfüllen am PC erfolgen. Das Finanzamt weist darauf hin, dass die Formulare in der grünen Variante, welche in den Städten und Gemeinden ausliegen, wegen eventueller Lieferschwierigkeiten nicht immer ausreichend vorrätig sind.

 

Bei weiteren Fragen und Fragen zum Ausfüllen der Formulare, wenden Sie sich bitte an die Grundsteuer-Hotline 089/ 30 70 00 77.

Nähere Informationen zum Thema "Grundsteuerreform" finden Sie hier.“ Informationen zur Grundsteuerreform.pdf

 


Veröffentlicht am 06.07.2022 von Emmi Patzak